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Verbraucher - Mitglied werden

Wissen Sie, was hinter Ihrer Milchmarke mit der schwarz-gelb-roten Flagge steckt? Es ist nicht bloß eine landwirtschaftliche Genossenschaft, sondern eine echte, positive und innovierende Antwort auf eine gesellschaftliche Herausforderung!

 FAIREBEL zu kaufen, bedeutet nicht nur, Ihre schwer von der heutigen Konjunktur betroffenen Produzenten zu unterstützen, sondern auch lokal zu konsumieren und in eine nachhaltige und umweltgerechte Landwirtschaft zu investieren, die sich um das Erbe für die künftigen Generationen kümmert, für Ihre Kinder und Enkel. FAIREBEL ist in jeder Hinsicht ein positives Projekt, für Sie ebenso wie für uns. Dies beweist der Erfolg unserer Milch und die kürzlich erfolgte Markteinführung eines neuen Marktsortiments von köstlichen Käseerzeugnissen ohne GVO!

Genossenschaftsmitglied zu werden, bedeutet eine solidarische und verantwortungsbewusste Investition

Um sich weiterzuentwickeln und ihre faire und nachhaltige Politik zu gewährleisten, veröffentlicht die – durch den Nationalen Rat für Zusammenarbeit anerkannte – Genossenschaft eine öffentliche Zeichnungsaufforderung in der Form einer Zeichnung von Genossenschaftsanteilen. Diese Anteile – des sogenannten Typs B – richten sich an Sie als aktive Konsumenten. Für einen Betrag von 50 bis 500€ können Sie in Faircoop investieren und Genossenschaftsmitglied werden! Während Spareinlagen keinen Ertrag mehr bringen, können Sie sich einen Ruck geben und ein stark expandierendes belgisches Unternehmen unterstützen!

Unsere Zeichnungsaufforderung beläuft sich auf einen Betrag unter 5.000.000€ über einen Zeitraum von 12 Monaten und entspricht dem geltenden belgischen Recht. Ausführliche Informationen über unsere öffentliche Zeichnungsaufforderung finden Sie in den nachstehenden Fragen und Antworten (FAQ).

Alles, was man über die öffentliche Zeichnungsaufforderung wissen sollte

Ein Genossenschaftsmitglied ist am Unternehmenskapital beteiligt, indem es Geld darin investiert. In einer Genossenschaft weist diese Kapitalbeteiligung auch eine zweite Dimension auf, die über die bloßen finanziellen Aspekte hinausgeht. Als Genossenschaftsmitglied können Sie nämlich an den Entscheidungen der Gesellschaft teilnehmen nach dem Prinzip ein Mann/eine Stimme in der Generalversammlung, dem wichtigsten Entscheidungsgremium. Genossenschaftsmitglied zu sein, bedeutet also, eine wirtschaftliche Tätigkeit zu unterstützen und sich gleichzeitig wirklich am Unternehmensprojekt zu beteiligen.
Bildlich ausgedrückt, ist ein Genossenschaftsanteil für die Genossenschaft das, was ein Ziegelstein für das Haus ist. Wenn Sie 50€ investieren, besitzen Sie 1 Ziegelstein unseres Hauses und tragen so zu dessen Vergrößerung und Stabilität bei. Sie können bis zu 10 Ziegelsteine, also 500€, besitzen. Kurz gefasst, ein Genossenschaftsanteil (oder eine Aktie) ist das Geld, das Sie in die Genossenschaft investieren, in Teilbeträgen von 50€ bis 500€, also 1 bis 10 Anteile. Es sind Namensanteile, die im Gesellschafterregister eingetragen sind.
Neben dem finanziellen Engagement, das nach unserem Wunsch dauerhaft sein soll, verleiht der Erwerb von Anteilen Ihnen das Recht, am Leben der Genossenschaft und den großen Entscheidungen über sie teilzunehmen. So besitzt jedes Mitglied der Genossenschaft eine Stimme in der Generalversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet. Sie wählt den Verwaltungsrat und entlastet ihn am Ende des Mandats, und sie genehmigt den Jahresabschluss. Es bedeutet also Rechte und Möglichkeiten, sich konkret in der Genossenschaft einzusetzen, aber relativ wenig Auflagen!
Die Erzeuger von Faircoop-Produkten sind selbstverständlich in den verschiedenen Instanzen der Gesellschaft (Generalversammlung und Verwaltungsrat) und in ihrem Kapital vertreten. Sie besitzen Anteile von höherem Wert und sind stärker im Verwaltungsrat (geschäftsführendes Organ der Genossenschaft) vertreten, was normal sein dürfte. Um ein Höchstmaß an Demokratie zu gewährleisten, gelten jedoch folgende Regeln:
  • Genossenschaftsmitglieds mit B-Anteilen B (= Sie) sind im Verwaltungsrat durch mindestens ein Verwaltungsratsmitglied und höchstens ein Sechstel der Verwaltungsratsmitglieder vertreten
  • Mit Ausnahme der im Gesetz vorgesehenen Fälle werden die Beschlüsse der Generalversammlung mit doppelter absoluter Mehrheit (= 51%) der Stimmen gefasst, ungeachtet der Anzahl vertretener Anteile. Diese absolute Mehrheit muss die absolute Mehrheit der Genossenschaftsmitglieder der Kategorie A (= der natürlichen/rechtlichen Personen, die den Beruf als Landwirt/im landwirtschaftlichen Sektor ausüben) umfassen. Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Beschluss nur angenommen wird, wenn 51% sämtlicher Stimmen und 51% der Stimmen der Landwirte dafür sind.
  • Die Genossenschaftsmitglieder der A-Anteile können nicht gleichzeitig Genossenschaftsmitglieder mit B-Anteilen sein.
Vorbehaltlich eines ausreichenden Ergebnisses kann die Generalversammlung beschließen, eine « Vergütung » für die Investoren zu verteilen, die sogenannte « Dividende ». Diese Dividende beläuft sich auf höchstens 6% der Ausgangsinvestition und wird am Ende des Steuerjahres ausgezahlt (Zeitraum von 1. Januar bis zum 31. Dezember). Für die Genossenschaftsmitglieder des Typs B (Sie) geschieht dies in Form einer Erstattung auf Produkte der Marke. Beispiel: ich habe zwei Anteile von 50€ gekauft, also 100€, und erhalte einen Gutschein von höchstens 6€ auf Fairebel-Produkte, wenn das Ergebnis es erlaubt und die GV dies beschließt. Diese Dividende ist für Sie steuerfrei (und bis zu 190€, wenn Sie in andere anerkannte Genossenschaften investiert haben). Die Dividende wird auf der Grundlage des Nettoergebnisses des abgeschlossenen Geschäftsjahres berechnet, nach Abzug der Schätzung der Gesellschaftssteuer. Der Jahresabschluss und die Bilanz der Genossenschaft werden Ihnen jährlich und zur Genehmigung in der Generalversammlung vorgelegt. Sie werden durch einen Buchsachverständigen geprüft. Falls Sie nicht an der GV teilnehmen, werden Ihnen ebenfalls eine vollständige Bilanz und ein vereinfachter Finanzbericht zugesandt.
Wenn Sie aus irgendeinem Grund aus der Genossenschaft austreten möchten, ist das natürlich möglich. Der Austritt aus dem Kapital der Genossenschaft geschieht einmal jährlich: ein Antrag eines Genossenschaftsmitglieds auf Rückzahlung der Anteile kann nur während der sechs ersten Monate des Geschäftsjahres gestellt werden (d.h. vom 1. Januar bis zum 30. Juni des laufenden Jahres) und mit dem Einverständnis des Verwaltungsrates (der Austritt aus dem Kapital darf nämlich nicht die Gesellschaft gefährden). Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach der Genehmigung der Bilanz des Geschäftsjahres durch die Generalversammlung (spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres). Beispiel: ich möchte meine Investition zurückerlangen und stelle diesen Antrag spätestens am 30. Juni 201X; den Gesamtbetrag – vorbehaltlich einer ausreichenden Liquidität – erhalte ich spätestens am 15. Juli 201X +1 zurück. Eine andere Möglichkeit besteht darin, seine Anteile mit dem Einverständnis des Verwaltungsrates an ein anderes Genossenschaftsmitglied oder ein angehendes Genossenschaftsmitglied, das die Bedingungen erfüllt, abzutreten. Schließlich erhalten im Todesfall Ihre Erben, Gläubiger oder Vertreter den Wert Ihrer Anteile entsprechend den vorstehenden Bestimmungen.
Geld in einer Genossenschaftsgesellschaft anzulegen, bedeutet tatsächlich ein Risiko*: das investierte Geld ist verloren, wenn über die Gesellschaft das Konkursverfahren eingeleitet wird. Im Falle von Verlusten wird es nur teilweise und nach der Bezahlung der Lieferanten zurückgezahlt. Doch seien Sie beruhigt: Faircoop hat im Laufe der Jahre eine gesunde Finanzentwicklung** erzielt und kann sich auf ermutigende Entwicklungsperspektiven stützen. Es besteht also ein Risiko, doch wir erachten es als ein mäßiges. Darüber hinaus nehmen Sie als Mitglied der Generalversammlung ebenfalls an den Entscheidungen teil und haben ein Recht auf Einsichtnahme in die Konten des Unternehmens und seine Entwicklung.
*Weitere Infos zu den Risiken der direkten Investition finden Sie auf der Website Financité.
**Der in der letzten Bilanz verbuchte Verlust ist ausschließlich zu erklären durch die notwendigen Investitionen für die Aufnahme der Tätigkeit (siehe nachstehender Jahresabschluss).
Ganz einfach, die Zeichnung erfolgt durch Ausfüllen des Formulars. Die Anteile sind zum Zeitpunkt der Zeichnung zu bezahlen. Sobald Ihr Beitritt durch den Verwaltungsrat bestätigt wurde, sind Sie offiziell Genossenschaftsmitglied und Ihr Name erscheint im Gesellschaftsregister der Anteile.

Info

Ausführliche Informationen über unsere Struktur sowie alle Zusammenhänge der öffentlichen Zeichnungsaufforderung finden Sie ebenfalls in folgenden Dokumenten und unter folgenden Links:

Gemäß den diesbezüglichen FSMA-Bestimmungen unterliegt diese Zeichnung nicht der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts. Sie unterliegt im Übrigen dem belgischen Recht.

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